Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen

                                    gemäß § 20 SGB V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen

 

(z. B. Barmer GEK, DAK, KKH, TK, IKK und andere)

 

erstatten ihren Mitgliedern mindestens 75 Euro der Kursgebühr bei regelmäßiger Teilnahme an einem

 

Nichtrauchertraining

oder

Stressbewältigungssemimar.

 

 

Bei anderer Mitgliedschaft fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach.